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Übersicht

Auf Belegen mit mehreren Positionen entscheidet die Steuerberechnung, an welcher Stelle die Umsatzsteuer kaufmännisch gerundet wird. Das Ergebnis kann sich dadurch um wenige Cent unterscheiden. Du wählst die Methode in den Einstellungen und sie gilt für alle Belege, die du ab dann ausstellst.
Die Einstellung findest du unter Einstellungen > Buchhaltung > Grundeinstellungen.

Horizontal oder vertikal?

Beide Verfahren runden kaufmännisch, nur an unterschiedlicher Stelle:
MethodeSo wird gerundet
Horizontal (pro Position)Jede Position rundet ihre Steuer einzeln, anschließend werden die gerundeten Beträge summiert.
Vertikal (auf Belegebene)Die Positionen werden je Steuersatz zusammengefasst, die Steuer wird einmal auf der Summe gerundet und exakt auf die Positionen zurückverteilt.
Das folgende Beispiel zeigt den Unterschied an zehn gleichen Positionen:
10 Positionen zu je 9,99 € mit 19 % Umsatzsteuer

Horizontal: 10 × runden(9,99 € × 19 %) = 10 × 1,90 € = 19,00 €
Vertikal:   runden(99,90 € × 19 %)      = runden(18,981 €) = 18,98 €
Die zwei Cent Differenz entstehen, weil beim horizontalen Verfahren jede Position für sich aufrundet und sich diese Rundungen aufsummieren.
Vertikal ist konform zur E-Rechnung (EN 16931). Der ausgewiesene Steuerbetrag entspricht exakt der Summe der Buchungen, was die Übergabe an die Buchhaltung und an DATEV sauber hält.

Was die Umstellung bedeutet

Die Methode wird beim Erstellen eines Belegs fest hinterlegt und ändert sich danach nicht mehr. Eine Umstellung wirkt deshalb nur in eine Richtung: nach vorne.
  • Belege, die du ab der Umstellung ausstellst, nutzen die neue Methode.
  • Bereits erstellte Belege, auch Entwürfe, behalten ihre bisherige Berechnung.
  • Gutschriften und Stornorechnungen übernehmen die Methode des ursprünglichen Belegs, damit der Bezug exakt aufgeht.
Eine Umstellung verändert keine bestehenden Belege. So bleibt jeder Beleg dauerhaft nachvollziehbar, auch wenn du die Methode später wechselst.

Steuerberechnung umstellen

1

Öffne die Grundeinstellungen

2

Methode wählen

Wähle im Abschnitt Steuerberechnung zwischen vertikal und horizontal.
3

Umstellung bestätigen

Bestätige im Dialog, dass die neue Methode nur für ab dann ausgestellte Belege gilt. Die Umstellung wird sofort übernommen.

Häufige Fragen

Neue Organisationen starten mit der vertikalen Berechnung. Bestehende Organisationen behalten ihre bisherige (horizontale) Methode, bis du sie umstellst.
Nein. Jeder Beleg behält die Methode, mit der er erstellt wurde, auch Entwürfe. Nur ab dann neu ausgestellte Belege nutzen die gewählte Methode.
Vertikal, wenn du E-Rechnungen nach EN 16931 ausstellst oder den Steuerausweis exakt zu den Buchungen passend halten möchtest. Horizontal bildet das frühere Verhalten ab.